International Association Against Psychiatric Assault
c/o Lawyer/Rechtsanwalt André Raeber, Hinterbergstrasse 24, 6312 Steinhausen, Schweiz/SwitzerlandThe association is a Human Rights organization that opposes psychiatric coercion and aims to abolish psychiatric coercive measures altogether, promoting the fundamental rights of self-determination, liberty, and human dignity.
Yahoo! News
Freitag 31. Dezember 2004, 09:31 Uhr
Hoppe unterstützt Zypries-Entwurf zu Patientenverfügung
Frankfurt/Main (AP) In der Debatte
um ein Gesetz zur so genannten Patientenverfügung hat sich Ärztepräsident
Jörg-Dietrich Hoppe auf die Seite von Justizministerin Brigitte Zypries
gestellt. Er könne nicht erkennen, «dass die geplanten Regelungen im Betreuungsrecht
das absolute Tötungsverbot in Frage stellen», sagte Hoppe der Nachrichtenagentur
AP. Er wies damit Kritik aus den Reihen der Enquete-Kommission des Bundestages
zurück, Zypries ebne mit ihrem Gesetzentwurf den Weg zur Sterbehilfe.
«Ich bin sehr froh darum, dass die
Ministerin jede Änderung des Strafrechtsparagrafen 216 ablehnt, der die
Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt», sagte der Präsident der Bundesärztekammer.
Forderungen, die in diese Richtung gegangen seien, habe Zypries eine klare
Absage erteilt. Für richtig hält es Hoppe außerdem, dass die SPD-Politikerin
Patientenverfügungen auch für den Fall gelten lässt, dass der Patient
nicht unumkehrbar tödlich erkrankt ist. Es wäre nicht sinnvoll, die Reichweite
der Verfügungen auf Fälle mit unmittelbarer Todesnähe zu begrenzen, sagte
Hoppe.«Wenn ein unheilbar kranker Mensch
in einer zeitnah verfassten Patientenverfügung und bezogen auf eine konkrete
Situation klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht mehr
weiter behandelt werden möchte, müssen wir das respektieren», betonte
der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft. Dies gelte unter der
Voraussetzung, dass im Gespräch mit Angehörigen und Freunden keine Anhaltspunkte
für eine nachträgliche Willensänderung erkennbar seien. Dann werde eine
Basisversorgung und Schmerztherapie gewährleistet und dem Patienten ein
Sterben in Würde ermöglicht.«Das ist dann Sterbebegleitung und
eben keine Hilfe zum Sterben», sagte Hoppe. Patientenverfügungen sollen
mehr Rechtssicherheit für den Fall schaffen, dass ein Mensch zu krank
ist, um noch mitteilen zu können, welche medizinische Behandlung er wünscht:
Während die einen bis zum Schluss alle Möglichkeiten der modernen Medizin
ausgeschöpft sehen wollen, fürchten andere endloses Leiden und lehnen
daher lebenserhaltende Maßnahmen ab.In den Verfügungen, deren Verbindlichkeit
Zypries jetzt gesetzlich verankern will, soll künftig jeder Mensch festlegen
können, was im Fall der Fälle geschehen soll: Wiederbelebung, künstliche
Beatmung, Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr, Schmerzmittel bis zur Bewusstlosigkeit,
Organspenden. Dieser festgelegte Wille muss von einem gerichtlich bestellten
Betreuer oder einem vom Patienten selbst eingesetzten Bevollmächtigten
durchgesetzt werden.Hoppe warnte zugleich vor einer Entwicklung
wie in den Niederlanden, wo er inzwischen seine schlimmsten Befürchtungen
bestätigt sehe. Dort werde die Grenze des Zulässigen Schritt für Schritt
ausgedehnt, so dass nun offenbar auch lebensmüde und depressive Menschen
getötet werden könnten. «Das ist wirklich ungeheuerlich», sagte Hoppe.
Jetzt zeige sich, welcher Missbrauch mit dem angeblichen Wunsch nach einem
selbst bestimmten Tod betrieben werden könne.